Ihr Versicherungsmakler in Limburg
für Werkverkehrsversicherungen

Warum eine Werkverkehrsversicherung?

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen.

Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die für einen Auftrag mitgeführt werden? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels.

Wer aber kommt für den Schaden auf, wenn die Ladung bei einem Unfall beschädigt wird? Mit einer Werkverkehrsversicherung können Güter, Arbeitsmittel und -geräte abgesichert werden, wenn diese außerhalb des Firmengeländes eingesetzt werden.

Wer benötigt eine Werkverkehrsversicherung?

Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z. B. Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.)

Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und der Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.

Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?

Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch:

  • Transportmittelunfall
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Höhere Gewalt

Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Je nach Bedarf ist Deckung in Deutschland, den Anrainerstaaten oder ganz Europa (ohne GUS-Staaten) möglich.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie
  • Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
  • Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonstige Wertsachen, Dokumente, Urkunden, Chip- und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgüter

Weitere Informationen zur Werkverkehrsversicherung

Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge im Werkverkehr, die zeitgleich im Einsatz sind) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.

Versicherungswert der in Verlust geratenen oder total beschädigten Güter. Gegebenenfalls wird ein Abzug „neu für alt“ berücksichtigt.

Brand
Eine Werbeagentur fertigte für einen Hersteller von Trittschalldämmungen Mustermappen und Prospekte für zwei zeitnah stattfindende Messen an. Den Transport zum Auftraggeber übernahm sie selbst. Auf dem Weg zum Kunden fängt der Wagen wegen einer undichten Benzinleitung Feuer. Der Brand breitet sich schnell im Innenraum des Wagens aus und macht einen großen Teil der Ware unbrauchbar. Die Reparaturkosten am Fahrzeug werden über die Teilkasko erstattet, der Wert der unbrauchbaren Ware über die Werkverkehrsversicherung.

Unfall
Der Transporter eines Handwerksbetriebs gerät während eines Wolkenbruchs ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Mitgeführtes Baumaterial und Werkzeuge werden aus dem Wagen geschleudert oder im Wagen beschädigt. Die Werkverkehrsversicherung kommt für den Schaden an Ware und Werkzeug auf.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre Versicherungen für Werksverkehr

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin für eine Werkverkehrsversicherung.


    Das Team von Kuch&Partner berät Sie in allen Fragen zu Versicherungen in Limburg a.d. Lahn

    Das Team von Kuch & Partner

    KUCH & Partner GmbH & Co. KG
    unabhängige Versicherungsmakler

    Zeppelinstraße 14a
    65549 Limburg
    Zum Routenplaner

    Wir sind Ihr Partner in Sachen Versicherungen in Limburg.

    Lesen Sie hier, warum unsere Kunden uns vertrauen.

    👍
    Ich hatte einen interessanten und kompetenten Austausch mit Herrn Kuch. Ohne Abschlussdruck, sehr informativ , man wird sich auch persönlich treffen.
    Top