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für Strafrechtsschutz

Gewerblicher Straf-Rechtsschutz

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt.

Wer benötigt eine Strafrechtschutzversicherung?

Eine Straf-Rechtsschutzversicherung Gewerbe ist für alle Firmen und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

Was ist versichert?

Unter den Versicherungsschutz fallen die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Erklärung s.u.) nicht gedeckt – entsprechender Versicherungsschutz ist am Markt aber erhältlich.

  • die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
  • die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
  • die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)

 

  • Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch Zusatzleistungen wie die Lohnfortzahlung bei Untersuchungshaft oder die psychologische Betreuung von Angehörigen mitversichert sein (z. B. bei Strafvorwurf mit U-Haft in Südostasien).

Schadenbeispiele

Es empfiehlt sich, vor der Konsultierung eines Anwalts immer erst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.

Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Die Firma Braun sucht nach einem neuen Mitarbeiter fürs Controlling. Frau Yilderim wird auf ihre Bewerbung hin zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Gespräch erzählt sie dem Personalchef, dass sie vor kurzem mit ihrer Lebensgefährtin in die Stadt gezogen ist. Zuvor hatte sie für zwei Jahre eine ähnliche Anstellung bei einem mittelständischen Unternehmen einer anderen Branche. Diese Stelle hatte sie direkt nach dem Studium erhalten. Die Firma Braun entscheidet sich für eine andere Bewerberin, die mehr Berufserfahrung in der Branche vorweisen kann. Frau Yilderim klagt gegen die Firma Braun, da sie sich durch die Absage diskriminiert fühlt. Als mögliche Gründe führt sie sowohl ihren Migrationshintergrund, wie auch ihr Zusammenleben mit einer Frau an. Der Rechtsschutzversicherer erteilt Deckungszusage für diesen Fall und kann auch einen spezialisierten Anwalt empfehlen. Die Sache wird vor Gericht verhandelt, die Forderung abgewiesen.

Einem Fliesenleger wird vorgeworfen, Fliesenreste und Bauschutt des Öfteren im Wald entsorgt zu haben. Gegen ihn wird ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Abfallgesetz eingeleitet. Da sich bei den gefundenen Schutthaufen auch Reste eines älteren Spezialklebers finden, der u. a. sehr gefährliche Chemikalien enthält, wird zusätzlich wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen ermittelt.

Bei einer Firma führt das Finanzamt im zwölften Jahr des Geschäftsbetriebs erstmalig eine Betriebsprüfung durch. Dabei werden vor allem die gebuchten Reise-und Bewirtungskosten bemängelt. Im Ergebnis ergibt sich eine Nachforderung. Die Firma kann die Entscheidung nicht nachvollziehen und schaltet einen Anwalt ein. Der Rechtsschutzversicherer gab für die gerichtliche Klärung zuvor Deckungszusage. Vor Gericht wird das Ergebnis der Betriebsprüfung bestätigt. Die Firma unterliegt.

Einer der Geschäftsführer einer GmbH fordert zum Ablauf seines Anstellungsvertrages die zugesagte Tantieme für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von 230.000 Euro ein. Die Gesellschaft bestreitet, dass die Tantieme überhaupt zu zahlen ist und verweigert die Zahlung. Eine außergerichtliche Einigung scheitert. Der Anwalt des Geschäftsführers erhebt daher Klage vor dem Landgericht auf Zahlung von 230.000 EUR.

Ein Integrationsverein veranstaltet einmal pro Jahr einen Basar, auf dem u. a. Waren aus Kinderheimen in der Dritten Welt verkauft werden, die vom Verein unterstützt werden. Das Geld fließt größtenteils wieder in die Unterstützung. Ein Finanzbeamter sieht in dieser Handelstätigkeit aber Grund genug, den Verein als Wirtschaftsverein einzustufen und die Steuerfreiheit des gemeinnützigen Vereins aufzuheben. Für die vergangenen drei Jahre werden Steuern nachgefordert. Der Verein möchte dagegen vorgehen.

Was ist nicht versichert?

Die Leistungen der Straf-Rechtsschutzversicherung sollen grundsätzlich dazu dienen, sich gegen einen unberechtigten Tatvorwurf zu verteidigen.

Sollte das Verfahren mit einem rechtskräftigen Schuldspruch (Urteil) beendet werden, sind daher die vom Versicherer vorgestreckten Leistungen an diesen zurück zu erstatten. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB) nicht versichert. Als Straftat sind hier alle unerlaubten Handlungen anzusehen, die im Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt sind.

Der Firmen-Vertragsrechtsschutz ist bei einem Großteil der Angebote im Markt nicht mitversichert. Allerdings existieren spezielle Branchenlösungen z.B. bei Ärzten oder Landwirten.

Weitere Informationen zur Spezial-Strafrechtsschutzversicherung

Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Als Entscheider und Lenker eines Unternehmens ist es Ihre Pflicht z. B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Gesetze zu sorgen. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten stehen Sie persönlich daher im Regelfall immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ein solcher Rechtsschutzvertrag kommt auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatztat auf (im Gegensatz zum „normalen“ Privat-Rechtsschutz, der hier nicht mehr greifen würde).

Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre Strafrechtsschutzversicherung

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