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Freiberufler in Limburg

Versicherungen für Freiberufler

Als Freiberufler genießen Sie in der Gesellschaft hohes Ansehen.

Zudem bietet Ihnen Ihr Status die Möglichkeit, etwas Eigenes aufzubauen und Ihr eigener Herr zu sein. Die innere Zufriedenheit, die damit einhergeht, kann gar nicht hoch genug bewertet werden.

Allerdings kann jedem ein Missgeschick passieren, was bei diesem Status auf Sie selbst zurückfällt. Haben Sie bereits Mitarbeiter, können Sie diese nicht immer „überwachen“. Wir zeigen Ihnen hier eine Übersicht der wichtigsten Entscheidungen, die Sie nun zu treffen haben, zum Schutz Ihres Unternehmens und zum Schutz Ihrer eigenen Person.

Haftungsrisiken für Heilberufe

(z.B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Hebammen oder Diplom-Psychologen)

Die Betriebshaftpflichtversicherung, bei den meisten Heilberufen besser bekannt als „Berufshaftpflichtversicherung“, ist die Wichtigste aller Versicherungen und unbedingt notwendig für jeden, der im Heilbereich tätig ist. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten, also dem Patienten gegenüber, zugefügt werden.

Darüber hinaus überprüft die Versicherung einen eventuell geforderten Schadenersatz und wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ab. Die Kosten eines Zivilprozesses werden ebenfalls von der Versicherung getragen. Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Praxis auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.

Personenschäden sind bei Heilberufen die teuersten Schäden. Erhöht wird das Risiko durch die weitere Entwicklung bei uns in Deutschland. Steigende Haftungsverschärfungen, der Trend zu einer weiter zunehmenden Klagebereitschaft der Patienten und eine Rechtsprechung, die sich immer mehr in Richtung Patient orientiert.

Deshalb ist es unerlässlich, sich genau mit der Berufshaftpflichtversicherung für Heilberufe zu beschäftigen, denn nur so erhalten Sie die erforderliche Sicherheit.

Haftungsrisiken für rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe

(Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer)

Wer für seine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, also Freiberufler.

Bei diesen Fachleuten vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit verbundene Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn diesen Experten ein Fehler unterläuft?

Bsp: Fahrlässiger Steuerberater

Ein Mandant vertraute auf den Rat seines Steuerberaters, als es um eine größere Investition für eine Betriebserweiterung ging. Dessen umfangreiche Berechnungen zeigten dem Mandanten hohe steuerliche Vorteile auf, doch nach der Investition vergaß der Steuerberater, die Steuerbegünstigungen auch zu beantragen. Noch dazu stellten sich die Auskünfte und die Beratung im Nachhinein als teilweise fehlerhaft heraus.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Freiberufler gedacht, die:

  • Auskünfte erteilen, Rat gewähren
  • Dienstleistungen durchführen
  • Verträge vermitteln
  • Beurkunden
  • Gutachten erstellen
  • Gelder verwalten

und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozessführung
  • unwirksame Vertragsgestaltungen

zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist, wie z.B.:

  • Fristversäumnisse
  • unvollständige Auskünfte
  • unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen geschützt.

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inregressnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenken in Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).

Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Das Risiko sollte deshalb genau analysiert und die Höhe der Deckungssumme am tatsächlichen „worst case“ festgelegt werden.

Außerhalb der Pflichtversicherungen bewegen sich die Deckungssummen in der Regel zwischen 50.000 € und 1 Mio. € pro Versicherungsfall. Insgesamt steht pro Versicherungsjahr maximal jeweils die doppelte Summe zur Verfügung. Auf Wunsch werden auch höhere Deckungssummen angeboten. Darüberhinaus gibt es für bestimmte Berufsgruppen Richtsummen und für alle, die verpflichtet sind, sich zu versichern, gelten gesetzliche Mindestversicherungssummen.

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.

  • die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
  • die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
  • die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung

Zudem empfiehlt es sich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Versichert gilt dabei die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Darunter fallen sowohl Personen- als auch Sachschäden und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden.

Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z.B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem hohen Schaden schnell der Fortbestand der Firma gefährdet sein. Freiberufler haften in der Regel zudem auch mit ihrem Privatvermögen.

Haftungsrisiken Naturwissenschaftliche und technische Berufe (MINT)

(Architekten, Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Lotsen und Sachverständige)

Sie als Experte Ihres Faches überzeugen mit professionellen Sachverstand, treffen wichtige Entscheidungen für Ihre Kunden und beraten diese vollumfänglich.

Doch gerade dieses hohe Maß an Verantwortung birgt auch große Gefahren. Denn Ihre Auskünfte, Empfehlungen und Entscheidungen sind folgenreich und manche auch nicht mehr revidierbar. Was passiert, wenn Ihnen als Fachmann ein Fehler unterläuft?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für alle Freiberufler gedacht, die:

  • Auskünfte erteilen, Rat gewähren
  • Dienstleistungen durchführen
  • Verträge vermitteln
  • Beurkunden
  • Gutachten erstellen

und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.

Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen, wie z.B.

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • unrichtige Auskünfte
  • falsche Prozessführung
  • unwirksame Vertragsgestaltungen

zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.:

  • Fristversäumnisse
  • unvollständige Auskünfte
  • unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen geschützt.

Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmen vor der Gefahr der Inregressnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenken in Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).

Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen denkbaren Schadens ermitteln. Das Risiko sollte deshalb genau analysiert und die Höhe der Deckungssumme am tatsächlichen „worst case“ festgelegt werden.

Außerhalb der Pflichtversicherungen bewegen sich die Deckungssummen in der Regel zwischen 50.000 € und 1 Mio. € pro Versicherungsfall. Insgesamt steht pro Versicherungsjahr maximal jeweils die doppelte Summe zur Verfügung. Auf Wunsch werden auch höhere Deckungssummen angeboten.

Haftungsrisiken für Kulturberufe

(Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Wissenschaftler, Lehrer, Erzieher, Schriftsteller)

Die verschiedenen Berufsbilder der „Kulturberufe“ mit den jeweils sehr eigene Risiken, sind besonders zu beachten. In diesem Feld ist die Anzahl der möglichen Versicherer auch sehr eigeschränkt.

Daher ist es unerlässlich sich in diesem Fall über unser Kontaktformular oder direkt telefonisch an uns zu wenden, um die genauen Details Ihrer Tätigkeit zu besprechen.

Beispiele für Kulturberufe:

Journalisten/Autoren:
Sie berichten in Ihrem Blog oder Zeitung kritisch oder auch fehlerhaft über eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine Organisation und werden daraufhin auf Schadenersatz verklagt – die Verteidigung vor Gericht übernimmt Ihre spezielle Berufshaftpflichtversicherung.

Oder Sie verletzen versehentlich das Urheberrecht weil Sie das Copyright einer Bildquelle nicht korrekt oder gar nicht angeben haben.

Wichtige Versicherungen für Sie als Freiberufler

Geschäftsinhaltsversicherung

Vermutlich haben Sie bereits fleißig in ein modernes und gutaussehendes Büro investiert, vom Bürostuhl bis hin zur Technik im Haus wie PC, Notebooks und der Drucker. Dieses Büroinventar muss gesondert geschützt werden.

Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann.

Zur Geschäftsinhaltsversicherung

Cyberversicherung

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden.

Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage fast 65.000 Fälle in 2013 – und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung

Zur Cyberversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

Wurde Ihr Betrieb, wie bei der Inhaltsversicherung, Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend behindert, kann es unter Umständen problematisch für Sie werden, Ihre weiterlaufenden Kosten, wie z.B. Miete, Personalkosten usw. zu decken.

Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbrechungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert der Firmenausstattung entspricht.

Zur Betriebsunterbrechungsversicherung

Rechtsschutzversicherung

Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie gekündigt haben – eine Rechtsschutzversicherung hilft.

Ein besonders wichtiger Baustein dabei ist der Spezial-Straf-Rechtsschutz. Denn bereits bei dem Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat bietet lediglich dieser Baustein Versicherungsschutz, z.B. Üble Nachrede (§186 StGB), Beleidigung (§185 StGB) oder auch Steuerhinterziehung (§370AO).

Zur Rechtsschutzversicherung

Elektronikversicherung

Alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen.

Zur Elektronikversicherung

Persönliche Versicherungen

Neben der Absicherung der betrieblichen Risiken müssen Sie aber auch an sich selbst denken. Selbständige sind in der Regel nicht über die Sozialversicherungsträger versichert.

Zwar ist eine freiwillige Versicherung hier in vielen Bereichen möglich, meist macht dies aber wenig Sinn. Kümmern Sie sich selbst um Ihre Absicherung. So können Sie gezielter Vorsorge treffen.

Altersvorsorge

Für viele Freiberufler besteht eine Pflichtversicherung im Bereich der Altersvorsorge in einem Versorgungswerk der jeweiligen Kammer. Mittlerweile gibt es bereits über 80 Versorgungswerke mit über 700.000 Freiberuflern in Deutschland.

Zudem gibt es auch eine kleinere Gruppe Freiberufler, die Pflichtzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung tätigen müssen, wie Lehrer oder Hebammen.

Zur Altersvorsorge

Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch hier gibt es meist eine „Lösung“ in den jeweiligen Versorgungswerken der jeweiligen Kammern. Allerdings muss hier ganz genau in den Satzungen gelesen werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte im Zweifel solange leisten, bis das planmäßige Renteneintrittsalter erreicht ist, üblicherweise also bis 67 Jahre. Denn erst dann können eventuell bestehende Altersrentenversicherungen und die gesetzliche Rente in Anspruch genommen werden.

Zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Krankenversicherung

Kaum ein Absicherungsbereich war in den letzten Jahren so medienpräsent wie die Krankenversicherung. Inzwischen ist die Krankenversicherung auch in Deutschland Pflicht. Daher stellt die Entscheidung für eine Gesetzliche Krankenkasse oder eine Private Krankenversicherung (GKV bzw. PKV) die erste Grundsatzentscheidung für Existenzgründer und junge Selbständige dar.

Bei der Krankenversicherung kann man den Unterschied der beiden Systeme sehr gut erkennen. Zählt bei der PKV Alter, Gesundheitszustand und die gewählte Leistung, ist es bei der GKV nur das Einkommen, an dem man sich hinsichtlich des Beitrages orientiert. Regelt den Leistungsumfang in der PKV der Tarif als Vertragsbestandteil, regelt ihn bei der GKV zum allergrößten Teil das Sozialgesetzbuch.

Zur Krankenversicherung

Krankentagegeld

Es dient dazu, dass Sie sich Ihren Lebensstandard sichern können, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden. Denn wenn Sie als Selbständiger arbeitsunfähig sind, müssen Sie in der Regel um Ihre Einkünfte fürchten.

Da Sie nicht wie ein Arbeitnehmer auf die Lohnfortzahlung setzen können, kann nur eine Krankentagegeld-Versicherung Ihren Verdienstausfall decken, unabhängig davon, ob Sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung sind.

Zum Krankentagegeld

Sie haben bereits Mitarbeiter?

Sobald Sie Mitarbeiter haben, übernehmen Sie in gewissem Umfang auch eine soziale Verantwortung. Die regelmäßige Zahlung von Löhnen und Gehältern, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften oder die Ausstattung mit benötigten Arbeitsmitteln sind dabei eine Selbstverständlichkeit, die Ihre Mitarbeiter von Ihnen erwarten können.

Gute Mitarbeiter sind immer schwer zu finden – umso wichtiger, dass sie loyal zur Firma stehen. Freiwillige Sozialleistungen sind ein einfaches und meist preiswertes Mittel, um Mitarbeiter fester an sich zu binden.

Betriebsrente

Sie müssen Mitarbeitern mindestens eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, sparen Sie und Ihr Mitarbeiter sich Beiträge zur Sozialversicherung.

Zur Betriebsrentenversicherung

Gruppenunfallversicherung

Unfälle passieren schneller als man denkt. Umso schlimmer, wenn es ein Arbeitsunfall ist, durch den einer Ihrer Mitarbeiter zum Invaliden wird. Die Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung können die finanziellen Probleme, die aus einer Behinderung resultieren, abfangen.

Zur Gruppenunfallversicherung

Betriebliche Krankenversicherung

Für die Einrichtung einer Betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag. Sie wählen einen oder mehrere Tarife der Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter aus, die Sie ihnen zur Auswahl anbieten.

Zur Betrieblichen Krankenversicherung

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