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Warum eine Maschinenversicherung?

Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung.

Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebs-Unterbrechungsversicherung abdecken.

Wer benötigt eine Maschinenversicherung?

Über die Maschinenversicherung können alle stationären und fahrbaren maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden.

Zum Beispiel Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sähmaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u.v.m.

Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?

Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

  • Menschliche Ursachen
    Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Produktfehler
    Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Technische Störungen
    Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten
    Sturm, Frost, Eisgang
  • Bei fahrbaren Geräten
    Feuer und – soweit beantragt – Schäden durch Diebstahl

Was ist nicht versichert?

Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden hieraus versichert  sind.

Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.

Weitere Informationen zur Maschinenversicherung

Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) berechnet sich der Beitrag. Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung eventueller Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann!

Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde. Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.

Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.

Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Geräte, je nach Vereinbarung bis zu einer bestimmten Höhe, versichert.

Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre Versicherungen für Maschinen

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