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für Schwere-Krankheit-Vorsorge

Warum eine Schwere-Krankheit-Vorsorge?

Durch eine Absicherung gegen schwere Krankheiten schützen Sie sich und Ihre Familie gegen die finanziellen Folgen, wenn Sie krankheitsbedingt längerfristig ausfallen.

Egal ob Sie arbeiten gehen können oder nicht, Ihren finanziellen Verpflichtungen müssen Sie nachkommen. Dank einer Schwere-Krankheiten-Absicherung erhalten Sie bei der Diagnose einer schweren Erkrankung einen vorher festgelegten Geldbetrag zur freien Verfügung. So schaffen Sie sich im Fall der Fälle den finanziellen Freiraum, um sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung!

Wer benötigt eine Schwere-Krankheit-Vorsorge?

Wie die folgenden Abbildungen zeigen, kann eine schwere Krankheit jeden treffen. Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall gelten heute fast als „Volkskrankheiten“. Jährlich erkranken nach Erhebungen des Robert-Koch-Instituts fast eine Million Menschen. Dank des medizinischen Fortschritts sind die Überlebenschancen zwar sehr gut, doch wie geht es im Ernstfall finanziell weiter? Können Sie es sich beispielsweise leisten, beruflich kürzer zu treten? Was passiert, wenn Kosten entstehen, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden? Z. B. für spezielle Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder den Umbau von Haus, Wohnung oder Auto.

Ratsam ist die Schwere-Krankheiten-Absicherung für jeden, der finanziell auf seine Arbeitskraft angewiesen ist. Auch Unternehmen haben hierdurch die Möglichkeit, wichtige Mitarbeiter und Führungskräfte (sog. Key- oder Schlüssel-Personen) abzusichern und somit die finanzielle Handlungsfähigkeit bei Ausfall dieser Personen sicherzustellen.

Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?

  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • Bypass-Operation
  • Transplantation von Hauptorganen
  • Nierenversagen
  • Fortgeschrittene Lebererkrankung
  • Fortgeschrittene Lungenerkrankung
  • Knochenmarkstransplantation
  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Querschnittslähmung
  • Funktionsverlust von Gliedmaßen
  • Multiple Sklerose
  • Abhängigkeit von einer dritten Person
  • Schwere Verbrennungen
  • Taubheit
  • Blindheit
  • Sprachverlust
  • Schwerer Unfall
    etc.

Weitere Informationen zur Schwere-Krankheit-Vorsorge

Berufsunfähigkeitsversicherung und Schwere-Krankheiten-Absicherung sind zwei wichtige Bausteine zur Absicherung der Arbeitskraft, die sich sehr gut ergänzen. Von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie monatlich eine Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer bisherigen Tätigkeit für längere Zeit – oder auf Dauer – nicht mehr nachgehen können. Die Rente wird solange gezahlt, wie Berufsunfähigkeit vorliegt. Über die Schwere-Krankheiten-Absicherung erhalten Sie eine Geldleistung in Form einer Einmalzahlung, wenn eine der versicherten Erkrankungen diagnostiziert wurde.

Während die Berufsunfähigkeitsversicherung auch Bereiche abdeckt, die über die Schwere-Krankheiten-Absicherung in der Regel nicht absicherbar sind (z. B. Depressionen, Erwerbsunfähigkeit), stellt die Schwere-Krankheiten-Absicherung bei einer schweren Erkrankung Kapital zur Verfügung, egal ob Sie durch die Krankheit berufsunfähig werden oder nicht.

Das Risiko bei administrativen Tätigkeiten (wie z. B. Arzt, Apotheker) oder bei Bürotätigkeiten (wie z. B. Sachbearbeiter, Steuerberater, Informatiker) ist, verglichen mit körperlich tätigen Berufen (wie z. B. Möbelpacker, Fliesenleger, Gerüstbauer), geringer. Aber die Wahrscheinlichkeit, eine schwere Krankheit zu erleiden, hängt im Allgemeinen nicht vom Beruf ab, den man ausübt. Zudem sind, dank des medizinischen Fortschritts, viele Erkrankungen inzwischen vollständig oder zumindest teilweise heilbar.

Die Konsequenz daraus ist, dass eine Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung oft nur vorübergehend gezahlt wird. Sobald der Betroffene seinen alten Beruf wieder ausüben kann, wird die Leistung eingestellt. Aus einer Schwere-Krankheiten-Absicherung erhält der Versicherungsnehmer im Leistungsfall eine Einmalzahlung. Dieses finanzielle Polster ermöglicht es, beruflich etwas kürzer zu treten.

Für Personen, für die der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht oder nur mit Ausschluss möglich ist (z. B. bei Vorerkrankungen), kann die Schwere-Krankheiten-Absicherung eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein. Im Idealfall ergänzen sich beide Absicherungsmöglichkeiten.

Die Lohnfortzahlung gilt grundsätzlich nur für Arbeitnehmer. Selbständige haben hier bereits erste Einbußen. Die Zahlung des Krankentagegeldes schließt an die Lohnfortzahlung an und darf höchstens 70% des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90% des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60% des Bruttoeinkommens. Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre Schwere-Krankheit-Vorsorge

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