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für Unfallversicherungen

Warum eine Unfallversicherung?

Unfälle können jederzeit, überall und einfach jeden treffen, niemand ist davor gefeit.

Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon allein 70 % in der Freizeit, also im Haushalt, beim Sport, beim Spielen mit den Kindern oder einfach bei jeder anderen Aktivität außerhalb der beruflichen Tätigkeit. Lediglich 30 % der Unfälle ereignen sich während der beruflichen Tätigkeit und fallen dann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was ist eine Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe zeigt in Form einer tabellarischen Auflistung in den Bedingungen auf, wie hoch der Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsfähigkeit der folgenden Körperteile oder Sinnesorgane eingestuft wird.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt an seine Mitglieder über die sogenannten Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) eine Empfehlung für die Gliedertaxe heraus. Diese können die Versicherungsgesellschaften übernehmen oder entsprechend für ihre Kunden anpassen.

Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditätsgrad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlecht. Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.

Wer benötigt eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person empfehlenswert.

Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?

Die Private Unfallversicherung leistet 24 Stunden, 365 Tage im Jahr weltweiten Versicherungsschutz. Versichert werden die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Es wird also auch für Unfälle während der Arbeit geleistet.

Der definierte Unfallbegriff lautet wie folgt: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsstörung erleidet.“

In leistungsstärkeren Tarifen wird dieser Grundbegriff noch um einige weitere Punkte erweitert.

Die Private Unfallversicherung beinhaltet verschiedene Bausteine, die meist variabel und individuell auswählbar sind.

Versicherbar sind grundsätzlich:

  • Invaliditätsleistung
  • Todesfallleistung
  • Verschiedene Tagegelder
  • Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
  • Unfall-Krankentagegeld
  • Unfallrente
  • Übergangsleistung

Weitere Informationen zur Unfallversicherung

Invaliditätsleistung & Progression
Die Invaliditätsleistung ist eine Kapitalleistung. Sie wird gezahlt, wenn der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person geführt hat. Hier wird eine Grundsumme vom Versicherungsnehmer selbst festgelegt. In Abhängigkeit vom Grad der Invalidität kann somit einfach nachvollziehbar die Versicherungsleistung berechnet werden. Die Bemessungsgrundlage für den Grad der Invalidität ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wieviel der Versicherungsnehmer von der vereinbarten Summe bei z. B. Verlust oder Beschädigung einer bestimmten Gliedmaße erhält.

Hier wird fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt bewerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, so wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen.

Diese Leistung kann durch eine Progression weiter erhöht werden. Dabei greift ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 25%) das Mehrleistungsprinzip – darüberhinaus wird die Versicherungssumme für die Erstattungsberechnung vervielfacht.

Unfalltodesfallleistung
Die Todesfallleistung hat im Grunde zwei Aufgaben. Zum einen wird nach Versterben der versicherten Person durch einen Unfall die vereinbarte Summe ausbezahlt (ähnlich einer Risikolebensversicherung). Damit können beispielsweise das Begräbnis, die Grabstelle und die Trauerfeier abgedeckt werde.

Zum anderen hat die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall – wenn davon auszugehen ist, dass es zu einem bleibenden Schaden führen wird – Anspruch auf eine Vorschusszahlung, wenn und soweit eine Todesfallsumme versichert ist. Diese Zahlung ist dann maximiert auf die Höhe der Unfalltodesfallleistung.

Unfallrente
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 50 % laut der zu Grunde liegenden Gliedertaxe) wird eine lebenslange Rente an die versicherte Person gezahlt. Zusammen mit der Invaliditätssumme kann nicht nur die Versorgungslücke des Kunden optimal geschlossen werden, sondern auch die entstehenden zusätzlichen Kosten – etwa für Hausumbauten oder Haushaltshilfen – nach einem Unfall.

Unfalltagegeld
In diesem Baustein wird ein Tagessatz vereinbart, der nach einer vereinbarten Karenzzeit im Leistungsfall zur Auszahlung kommt. Es wird zwischen zwei Varianten von Tagegeldern unterschieden:

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Für jeden Tag eines unfallbedingten, medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts ist ein Tagessatz fällig. Nach Entlassung wird im Anschluss für die gleiche Zeit, die im Krankenhaus verbracht wurde, ein Genesungsgeld gezahlt.

Unfall-Krankentagegeld
Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses kann man mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau des gewohnten Einkommens anheben.

Übergangsleistung
Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung. Als Orientierungswert bietet sich das Nettoeinkommen von ein bis zwei Monaten an.

Weitere Zuschüsse
Folgende Bausteine gehören ebenfalls in verschiedenen Größenordnungen zur Grundausstattung einer Privaten Unfallversicherung:

  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationen (z. B. nach Verbrennungen)
  • Kur-/Reha-Beihilfe
  • Behinderungsbedingter Mehraufwand

Wie bereits erläutert: vor Unfällen ist leider niemand geschützt, es kann jedem passieren.

Im Falle des Falles sind wichtige Fristen einzuhalten, um eine Leistung aus der Privaten Unfallversicherung zu erhalten.

Die Meldefrist beim Versicherer liegt durchgängig bei 12 Monaten. Nach einem Unfall hat man also ein Jahr Zeit, diesen dem Versicherer/Makler zu melden. Nun gibt es auch die Frist für die Anspruchsmeldung von Leistungen. Nachdem der Unfall innerhalb eines Jahres fristgerecht gemeldet wurde, kann sich eine Behandlung sehr lange hinziehen, bis endgültig über den Invaliditätsgrad entschieden werden kann. Die Frist dafür liegt bedingungsabhängig bei 15-42 Monaten.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre rund um Unfallversicherungen

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