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Tierbesitzer in Limburg

Die wichtigsten Tierversicherungen

Wir wollen, dass Sie verstehen, was Ihnen ein Tarif bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für einen Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen.

Auf den nachstehenden Seiten beschreiben wir daher die einzelnen Leistungspunkte rund um die Tierversicherung etwas anschaulicher. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir sind als Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge sehr gerne für Sie da!

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung übernimmt wie auch bei uns Menschen alle Kosten, die im Krankheitsfall durch die Behandlung beim Tierarzt entstehen.

Ausgaben für Impfungen, Wurmkuren und andere Vorsorgemaßnamen gehören ebenfalls dazu. Die meisten Tierkrankenversicherer bieten verschiedene Versicherungsmodelle an. So haben Sie die Möglichkeit, zwischen Vollschutz und abgespeckten Schutzvarianten zu wählen. Abhängig von der Versicherungsprämie ist die Rasse, das Alter und eventuelle Vorerkrankungen.

OP-Versicherung

Eine Operationskostenversicherung übernimmt alle Kosten des Eingriffs und kommt auch für eine stationäre Unterbringung bis (bspw.) zehn Tage nach der OP auf. Anfallende Tierarztgebühren für Vor- und Nachbehandlungen, Medikamente und Verbandsmaterial werden beglichen.

Falls Sie bereits eine bestehende Tierkrankenversicherung mit geringen OP-Leistungen haben, ist es empfehlenswert, eine zusätzliche Operationskostenversicherung abzuschließen.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung für Tiere ersetzt Kosten für die tierärztliche Behandlung, falls sich das Tier in Folge eines Unfalles verletzt.

Dazu zählen Untersuchungen, stationäre sowie ambulante Heilbehandlungen, Nachbehandlungen und Medikation des versicherten Tiers. Manche Versicherer decken auch Physiotherapien, um körperliche Funktionsfähigkeiten wiederherzustellen.

Erstattung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt, welche Vergütungen Tierärzten für ihre Leistungen zustehen. Die GOT dient einerseits zur Ihrem Schutz vor überteuerten Abrechnungen, andererseits soll verhindert werden, dass durch einen aggressiven Preiswettbewerb die Qualität der Behandlung gefährdet wird.

Je nach Versicherer ist in der Regel der 1-fache (z. B. Untersuchungen) und 2-fache (z. B. komplizierte, aufwendige Operationen) GOT-Satz versichert und für absolute Ausnahmen (z. B. Notfälle) evtl. auch der 3-fache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Gute Tarife erstatten also bis zum 2-fachen und 3- fachen Satz, sehr gute Tarife erstatten über die Höchstsätze der GOT.

Ambulante und stationäre Behandlung

Die Behandlung einer Krankheit oder Unfallverletzung kann ambulant oder stationär erfolgen.

Zur ambulanten Behandlung zählen bspw. ambulante ärztliche Beratungen, Untersuchungen aller Art (Röntgen, Ultraschall, Labor etc.) und verschiedene Therapieformen einschl. Operationen bis zur Strahlentherapie, außerdem Arzneien, Verbandsmittel, Heilmittel und Hilfsmittel. Bei stationärer Krankenhausbehandlung gehören die Unterbringung und Verpflegung, die Behandlung sowie die Krankenpflege dazu.

Auslandsaufenthalte

Auch im Ausland sollte für Ihren Vierbeiner Versicherungsschutz bestehen.

Je nach Versicherer gibt es teilweise Beschränkungen hinsichtlich der Dauer in Jahren und des Geltungsbereiches (Europa, USA, weltweit).

Vorsorgemaßnahmen

Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Entwurmung oder Impfungen gegen viele grundsätzlich unheilbare oder gar tödliche Erkrankungen stellt eine äußerst wichtige Vorbeugemaßnahme dar.

Auch für Tiere, die ausschließlich in der Wohnung gehalten werden, sollten gegen bestimmte Krankheiten geschützt werden. Die regelmäßige Entwurmung dient der Gesundheit Ihres Tieres und verhindert die Übertragung von Krankheiten auf andere Tiere oder auf den Menschen. Eine große Bedeutung als Krankheitsüberträger haben in der letzten Zeit die Zecken erlangt. Sie sind für das Auftreten von zahlreichen “neuen“ Erkrankungen verantwortlich. Zecken sind mittlerweile in unsern Breiten ein ganzjähriges Problem.

Bestimmte Vorerkrankungen

Bei einigen Versicherern sind bestimmte Vorerkrankungen nicht versicherbar. Dazu gehören u. a. folgende Erkrankungen: operative Eingriffe erforderlich oder ärztlich angeraten, Epilepsie, Diabetes, Schilddrüsenerkrankungen, Allergien, Hüftgelenksdysplasie, Ellenbogengelenksdysplasie, Umfangsvermehrung/Tumore.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Tier mit Vorerkrankungen versicherbar ist oder nicht, holen wir Ihnen die entsprechende Bestätigung direkt ein.

Kastration/Sterilisation

Spätestens mit dem Eintritt der ersten Läufigkeit stellen Sie sich die Frage, ob eine Kastration oder Sterilisation notwendig sei.

Die Entscheidung sollte vor dem Hintergrund der Vor- und Nachteile des Eingriffes gemeinsam mit einem Tierarzt Ihres Vertrauens gut abgewogen werden. Je nach Tarif ist die Kostenübernahme ein- oder ausgeschlossen.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre Versicherungen für Tierbesitzer

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