Ihr Versicherungsmakler in Limburg
für Hausratversicherungen

Warum eine Hausratversicherung?

Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar.

Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.

Wer benötigt eine Hausratversicherung?

Für alle, die Hausrat besitzen.

Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?

In der Hausratversicherung gilt der gesamte Haushalt, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung, als versichert. Dazu gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Zudem zählt auch Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, zu den versicherten Risiken.

Die Standarddeckung einer Hausratversicherung umfasst folgende Gefahren:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm & Hagel

Weitere Informationen zur Hausratversicherung

Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer festzulegen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung. Bei einer Unterversicherung wäre der Versicherer im Schadensfall berechtigt, Leistungen nur im anteiligen Verhältnis von tatsächlichem Wert zu Versicherungssumme zu erstatten. Möchte man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso aber auch das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Möglichkeit sein.

Für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder auch Sachen aus Gold oder Platin gilt zudem meist eine Höchstversicherungssumme, für den Fall dass diese Gegenstände außerhalb von anerkannten und verschlossenen Wertschutzschränken aufgehoben werden.

Die Hausratversicherung deckt bereits die regulären Gefahren (Schadensursachen) Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl ab. Auch einige Nebenereignisse wie Überspannungsschäden durch Blitz, Vandalismus nach Einbruch und Raub sind bereits mitversichert. Viele von möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind damit bereits eingeschlossen. Dennoch bietet diese Basisdeckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten.

Elementarschäden
Überschwemmung/Hochwasser ist natürlich die Elementargefahr, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führt. Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden bestehen, sondern auch aus den Kosten, die für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung entstehen. Den Aufwand, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, sollte man nicht unterschätzen.

Es gehören auch Schneelast, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch zu den Elementargefahren.

Unbekannte Gefahren
Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Hab und Gut erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese, zugegeben schwer greifbare, Gefahrengruppe kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde.

Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.

In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als „All-Risk-Deckung“ bekannt ist, ist jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde.

Glasversicherung
Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch schon mal Gedanken darüber gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Glasscheibe zerstört wird?

Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln und damit auch in Vorleistung gehen.

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren­Versicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert, außer Vorsatz. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Fahrraddiebstahl
Schützen Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl oder auch Beschädigung, wenn Sie damit unterwegs sind. Solange sich das Fahrrad nämlich mit im Haushalt befindet, gilt ganz normaler Versicherungsschutz für alle versicherten Risiken. Sobald Sie allerdings damit unterwegs sind, muss dies extra mitversichert werden.

Sonderfall hochwertiger Hausrat – Kunstgegenstände
Kunstgegenstände, Antiquitäten, Bücher, Instrumente, Sammlungen, Designermöbel,… – wer hochwertigen Hausrat sein Eigen nennt, stößt bei einer normalen Hausratversicherung schnell an die Grenzen des Möglichen. So sind sehr hohe Versicherungssummen nötig, um eine ausreichende Absicherung zu bieten.

Wertsachen können oft nur bis zu einer bestimmten Grenze eingeschlossen werden. Bei der Taxierung der Entschädigungshöhe tut man sich häufig schwer, da es evtl. keine vergleichbaren neuen Alternativen mehr für die beschädigten oder entwendeten Gegenstände gibt. Wer sein Heim mit besonderen Dingen schmückt, benötigt daher auch einen besonderen Versicherungsschutz, um auf der sicheren Seite zu sein.

Einbruch / Diebstahl
Unbekannte brachen in ein Haus ein. Sie entwendeten alle unterhaltungselektronischen Geräte. Im Anschluss verwüsteten sie das komplette Haus. Sämtliche Spiegel und Mobiliarverglasungen wurden zerschlagen, Betten und Matratzen aufgeschlitzt und ein großer Schrank im Schlafzimmer sogar angezündet. Das Feuer breitete sich auf große Teile des Hauses aus, wodurch fast der gesamte Hausrat vernichtet oder unbrauchbar wurde. Unter den beschädigten Gegenständen befand sich auch ein Bösendorfer Klavier. Der Gesamtschaden wurde auf 119.000 € geschätzt.

Sturmschaden
Das Sturmtief „Kyrill“ fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Der schwere Sturm drückte ein ordnungsgemäß verschlossenes Fenster ein. Dadurch konnte Regen in die Wohnung eindringen. Das Regenwasser beschädigte die Couch und eine Stereoanlage. Der Schaden wurde auf 2.100 € geschätzt.

Einbruch / Diebstahl
Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Höhe des Schadens zu mindern und Folgeschäden auszuschließen (Notschlösser, Ersatzverglasungen, etc.).

Sperren Sie alle EC- und Kreditkarten, Konten, Handykarten usw. sofern diese oder die entsprechenden Zugangsdaten gestohlen wurden.

Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.

Fotografieren Sie auch Beschädigungen an Türen, Schlössern oder Fenstern.

Übersenden Sie sowohl der Polizei, als auch uns bzw. dem Versicherer ein gleichlautendes Verzeichnis (Stehlgutliste), in dem alle abhanden gekommenen oder möglicherweise beschädigten und zerstörten Gegenstände aufgeführt sind. Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Ergänzungen an einer Stehlgutliste meist nicht akzeptiert werden.

Legen Sie für die einzelnen Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.

An- & Einbauküche
Spricht man von Küchen, spricht man automatisch fast immer von „Einbauküchen“, auch wenn es sich in den meisten Fällen „nur“ um „Anbauküchen“ handeln wird. Was im Alltag lediglich als umgangssprachliche Auffälligkeit bewertet werden kann, hat im Versicherungsbereich weitaus mehr Bedeutung. Die korrekte Zuordnung sagt uns, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht bzw. welche Versicherungssparte überhaupt zuständig sein kann. Sie sehen, dieser kleine Unterschied ist durchaus bedeutsam. Wir möchten mögliche Unklarheiten aus der Welt schaffen, damit Sie voll im Bilde sind, was Sie haben und wie Ihre Küche versichert ist.

Anbauküchen
Der Begriff „Anbauküchen“ wird in der Umgangssprache recht selten verwendet. Meist spricht der Laie hier von Einbauküchen – was jedoch versicherungstechnisch etwas ganz anderes ist. Unter Anbauküchen versteht man solche Küchen bzw. Küchenzeilen, die meist serienmäßig hergestellt wurden. Sie können auch aus serienmäßig gefertigten Einzelteilen zusammengestellt sein. Verbunden werden diese Einzelteile dann mit einer (individuell hergestellten) Arbeitsplatte. Eine Anbauküche kann problemlos und i. d. R. auch ohne Beschädigung abgebaut werden und in einem anderen Raum oder in einer anderen Wohnung wieder aufgebaut werden. Dabei ist oft nur eine neue Arbeitsplatte anzufertigen. Anbauküchen sind keine Gebäudebestandteile und werden über die Hausratversicherung abgesichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden oder Bestandteil der gemieteten Wohnung und somit Gegenstand des Mietvertrages sind.

Einbauküchen
Einbauküchen sind individuell, meist von einem Handwerker, gefertigte Küchen, die speziell für bestimmte Räume hergestellt werden. Sie werden z. B. in extra dafür vorgesehene Nischen eingebaut und haben deshalb oft gar keine richtigen Seitenwände, weil sie vom Mauerwerk begrenzt werden. Sie sind fest mit dem Gebäude verbunden und können nicht ohne Weiteres, bzw. nicht ohne (erheblichen) Schaden zu nehmen, abgebaut und woanders wieder auf- oder eingebaut werden. Sind diese Einbauküchen in einer Mietwohnung vorhanden, werden sie automatisch mitvermietet.

Der neue Mieter hat somit nicht die Alternative wie bei einer Anbauküche, ob er sie vom Vormieter übernimmt oder seine eigene Küche mitbringt. Sie fallen damit unter die Mietsachschadendeckung der Privathaftpflicht des Mieters, wenn es um von ihm verursachte Schäden geht. Da sie ein Gebäudebestandteil sind, werden sie auch über die Gebäudeversicherung des Eigentümers versichert (Brand-, Wasser-, Elementarschäden…).

Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre Versicherungen für Hausrat

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin für eine Hausratversicherung.


    Das Team von Kuch&Partner berät Sie in allen Fragen zu Versicherungen in Limburg a.d. Lahn

    Das Team von Kuch & Partner

    KUCH & Partner GmbH & Co. KG
    unabhängige Versicherungsmakler

    Zeppelinstraße 14a
    65549 Limburg
    Zum Routenplaner

    Wir sind Ihr Partner in Sachen Versicherungen in Limburg.

    Lesen Sie hier, warum unsere Kunden uns vertrauen.

    Kompetenz und Freundlichkeit werden hier groß geschrieben. Man hat das Gefühl es wird intensiv auf spezielle Bedürfnisse eingegangen ohne das man unnötige Sachen angedreht bekommt.
    Aufgrund einer Empfehlung kontaktierte ich Kuch & Partner. Bereits im ersten Gespräch fühlte ich mich gut aufgehoben und beraten. Keine aufgequatschten Versicherungen, sondern eine richtig gute Beratung, die meinen Bedürfnissen und Wünschen entspricht. Das Team hat eine super Reaktionszeit bei... Anfragen, ist stets freundlich und nimmt sich immer ausreichend Zeit, meine Anliegen zu bearbeiten.mehr
    Top