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für Kraftfahrzeuge

Warum eine KFZ-Versicherung?

Eine KFZ-Versicherung bietet 

Mit der Kfz-Versicherung der bleibt Ihr Weg zur Arbeit, die Reise in den Familienurlaub oder die Spritztour mit dem Auto stets sorgenfrei. Und wenn doch einmal etwas passiert, hilft Ihnen der Schutzbrief im Rahmen einer Soforthilfe schnell und unbürokratisch weiter. Dabei ist Ihr Kfz-Schutz immer umfassend, schnell und günstig.

Welcher Tarif passt zu Ihnen?

Welche Typklasse hat Ihr Fahrzeug?

Welche Leistungen dürfen Sie erwarten?

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind i.d.R. auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet.

Folgende Schäden sind mit einer KFZ-Versicherung abgedeckt:

  • Haftpflicht-Versicherung
    Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung
    Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung
    selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Schutzbrief
    Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.

  • Insassen-Unfallversicherung
    vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Fahrerschutz
    Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend alle Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt

Weitere Informationen zur KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherer bieten eine Vielzahl von Leistungserweiterungen an, die teilweise bereits in Premium-Tarifen als mitversichert gelten.

Schutzbrief
Kostenlose Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Dies können sein: Pannendienst, Abschleppen, Übernachtung. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse. Je nach Umfang des Schutzbriefes (abhängig vom Versicherer) beinhaltet er auch den Anspruch auf personenbezogene Leistungen, die mitunter auch bei Flug- oder Bahnreisen gelten.

Schutz bei grober Fahrlässigkeit
Eine kleine Unachtsamkeit, wenn Sie zum Beispiel durch das Wechseln einer CD abgelenkt sind, kann schwere Folgen haben. Nicht alle Versicherer gewähren für diesen Fall vollen Versicherungsschutz, sondern verweisen auf grobe Fahrlässigkeit. Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wird im vollen vertraglich geregelten Umfang geleistet. Die Haftpflichtversicherung leistet i.d.R. immer – ausgenommen natürlich das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.

Fahrerschutz
Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Die Fahrer-Unfallversicherung schließt diese Versicherungslücke. Der „Nachteil“ ist allerdings, dass diese Unfallversicherung ausschließlich bei Unfällen mit dem versicherten Fahrzeug greift, Freizeit- und Arbeitsunfälle sind nicht mitversichert. Somit kann eine solche Fahrer-Unfallversicherung vom Leistungsumfang her eine von der Kfz-Versicherung losgelöste private Unfallversicherung nicht ersetzen sondern eher ergänzen. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder funktionelle Invaliditätsversicherung bietet umfangreicheren Schutz, da nicht nur Unfallfolgen versichert sind, sondern auch Krankheiten und andere Ursachen.

Rabattschutz
I.d.R. können sich Kunden ab SF-Klasse 4 mit dem Rabattschutz vor einer Rückstufung ihrer SF-Klasse nach einem regulierten Schadensfall absichern.

Je nach Anbieter und gewähltem Tarifmodell sind bis zu drei Schäden pro Jahr rückstufungsfrei. Im Folgejahr nach dem Schaden wird jedoch auch die Besserstufung der Schadenfreiheitsklasse nicht durchgeführt. Der Rabattschutz sichert günstige Prämien in der Kfz-Versicherung. Viele Versicherer bieten den Rabattschutz zur Kfz-Versicherung als eine zusätzliche Tarifoption an, die gegen einen erhöhten Beitrag abgeschlossen werden kann. Der Rabattschutz lässt sich sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Kfz-Vollkaskoversicherung vereinbaren. In der Teilkaskoversicherung ist ein Rabattschutz nicht erforderlich, da dort nach einem Schadensfall nicht zurückgestuft wird.

Verursacht ein Kunde, der einen Rabattschutz in seiner Kfz-Versicherung vereinbart hat, einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden, erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Kunde wird von der Versicherung so behandelt, als hätte es gar keinen Schadensfall gegeben. Bei einigen Versicherungen gilt das sogar für mehrere Schäden pro Jahr.

Ausgeschlossen bleiben in der Regel Verträge, bei denen junge Fahrer (meist unter 23 Jahre alt) Versicherungsnehmer sind oder das Fahrzeug fahren. Der Rabattschutz kann dafür bei fast keinem Versicherer eingeschlossen werden. Meist muss auch die Schadenfreiheitsklasse 4 oder sogar 6 bereits erreicht sein.

Wurde der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung schon einmal in Anspruch genommen, müssen Sie beim Wechsel der Versicherung aufpassen. Während die bisherige Gesellschaft den Schadenfreiheitsrabatt ohne Berücksichtigung des Schadens weitergeführt hat, wird an den Nachversicherer der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den Sie ohne Rabattschutz erfahren hätten. Wer nach einem Schadensfall also seinen Versicherer wechselt, wird normal zurückgestuft und erhält einen schlechteren Schadenfreiheitsrabatt. Dadurch erhöht sich der zu zahlenden Beitrag.

Der Rabattschutz ist eine interessante zusätzliche Option für die Kfz-Versicherung, die die Versicherer nach Schadensfällen auch zur Kundenbindung einsetzen. Während die Prämie beim aktuellen Anbieter günstig bleibt, werden andere Versicherer deutlich höhere Prämien anbieten, da der Schaden berücksichtigt werden muss.

GAP-Deckung
Diese Deckung ist besonders für Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge relevant. Sollte es aufgrund eines Totalschadens, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges zur Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages kommen, ersetzt der Versicherer neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zur Restleasingforderung bzw. zum Restbetrag der Finanzierung. Oftmals ist die GAP-Deckung bereits Bestandteil im Leasing- oder Finanzierungsvertrag.

Neuwertentschädigung
Wenn ein Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden hat, ersetzt die Versicherung normalerweise nur den Zeitwert und nicht den kompletten Neupreis. Wenn Sie diesen Baustein mit abgeschlossen haben und auch Erstbesitzer des Fahrzeugs sind, wird Ihnen, je nach
Versicherungsgesellschaft und Tarif, die Neuwerterstattung für einen bestimmten Zeitraum (i.d.R. von mind. 12 bis zu 24 Monaten) ab dem Tag der Erstzulassung gewährt. Da Neufahrzeuge gerade im ersten Jahr einen erheblichen Wertverlust haben, gibt ein solcher Tarif so die Sicherheit, beim Ersatzfahrzeug keine Einbußen zu haben.

Ist eine Neuwertentschädigung vereinbart, erhöht sich die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, also auf den aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten Ausführung oder, falls der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird, eines gleichwertigen Typs in gleicher Ausführung.

Kaufwertentschädigung
Dieser Baustein garantiert, dass auch bei einem Gebrauchtfahrzeug bei Totalschaden oder Verlust innerhalb eines festgeschriebenen Zeitraums nach dem Erwerb (i.d.R. 6 bis 18 Monate), nicht nur der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden, sondern der aktuelle Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs im identischen Zustand wie bei Anschaffung erstattet wird. Erstattet wird der durch einen Sachverständigen rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.

Freie Werkstattwahl
Bei Tarifen mit Werkstattbindung verzichtet der Versicherungsnehmer im Schadenfall auf eine freie Wahl der Autowerkstatt, d.h. er verpflichtet sich, eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen. Hierfür erhält er i.d.R. einen Beitragsrabatt, ist allerdings verpflichtet, die Reparatur in der vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt durchführen zu lassen. Erfolgt die Reparatur dann doch nicht in der vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt, so muss mit z.T. hohen Abzügen bei der Leistungserbringung durch den Versicherer oder einer höheren Selbstbeteiligung gerechnet werden. Neben einem Beitragsrabatt können Sie jedoch auch von einigen Serviceleistungen, wie z. B. der kostenlosen Nutzung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur profitieren.

Erweiterung der Elementarschäden, z. B. Dachlawinen
Dies ist ein Deckungsbestandteil in der Teilkaskoversicherung. Er umfasst die Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von Berghängen), eines Erdrutsches oder (tarifabhängig) auch von Dachlawinen. Diese Leistung fällt unter die Teilkaskoversicherung (keine SF-Rückstufung) und wird nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten.

Folgeschäden Tierbiss- / Marderbissschäden
Ein durchtrennter Kühlmittelschlauch kann zur Überhitzung des Motors führen. Im Extremfall muss danach der Motor ausgetauscht werden.

Mit Einbau sind da schnell vier- oder gar fünfstellige Summen erreicht. Wenn sich ein Zusammenhang zwischen dem Tierbiss und dem Motorschaden eindeutig nachweisen lässt, leistet die Versicherung, sofern Tierbissfolgeschäden versichert sind. Die einfache Klausel für Tierbiss/Marderbissschäden wäre nicht ausreichend.

Erweiterte Wildschadenklausel
In der Teilkaskoversicherung ist die Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz (Reh, Wildschwein, Fuchs, Hase etc.) bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert, z. B. auf Tiere aller Art (u. a. frei laufende Weidetiere, große Wildvögel, Hunde usw.).

Eigenschadendeckung
Hierbei geht es um die Regulierung von Schäden nach der Kollision eigener Fahrzeuge außerhalb des eigenen Grundstücks über die Haftpflichtversicherung. Je nach Versicherer und Tarif wird auch für Schäden geleistet, welche sich auf dem eigenen Grundstück oder an eigenen Gebäuden ereignen.

Diese Punkte sind wichtig für eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Bei Nichtbeachtung kann es den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei

Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an

  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen:
  • Kennzeichen
  • Fahrzeugtyp
  • Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis)
  • Name des Halters
  • Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter
  • Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer

Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag anfertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein

Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer

Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen

Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte

Fotografieren Sie die beschädigten Gegenstände

Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat

Verkehrsunfall
Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € aus eigener Tasche zahlen, da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte.

Wildunfall
Frau P. fuhr mit ihrem Pkw durch ein Waldgebiet. Plötzlich lief ein Reh auf die Fahrbahn. Sie konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bei dem Zusammenstoß wurde die Stoßstange beschädigt. Der Schaden wurde auf ca. 1.650 € geschätzt. Durch eine Teilkaskoversicherung wäre dieser Schaden versichert.

Glasbruch
Herr T. fuhr mit seinem Fahrzeug durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe und verursachte einen Sprung. Die Scheibe springt. Der Schaden wird auf ca. 450 € geschätzt. Auch dieser Schaden wäre durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Hagelschlag
Frau S. hat ihren Wochenendeinkauf erledigt. Währenddessen kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Fahrzeug viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 € geschätzt. Da Frau S. keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, kann sie den Schaden mangels Liquidität vorerst nicht beheben lassen.

Diebstahl
Nach der Arbeit fuhr Herr K. nach Hause und parkte seinen Pkw am Straßenrand. Am nächsten Morgen entdeckte er den Diebstahl des Fahrzeuges. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahndung erfolglos. Der Schaden wurde auf 16.500 € geschätzt. Auch der Diebstahl des Fahrzeugs wird (i.d.R. zum Zeitwert) von der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Sie Sind interessiert welche Typklasse Ihr neues Auto hat? Rund 29.000 verschiedene Automodelle sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Für diese hat der GDV das neue Typklassenverzeichnis errechnet. Die Typklasse ist eines von zahlreichen Tarifmerkmalen, das die Kfz-Versicherer bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigen. Hier finden Sie mehr dazu.

Die Typklasse ist eines von zahlreichen Tarifmerkmalen, das die Versicherer bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigen. Je niedriger die Einstufung in der Typklasse, desto günstiger wirkt sich dies auf den Versicherungsbeitrag aus. Allein die Veränderung bei der Typklasse lässt jedoch keinen Rückschluss über die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu.

Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Broschüre Versicherungen für private Kraftfahrzeuge

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